Luftaufnahmen

Luftaufnahmen und Filme aus der Vogelperspektive sind das Salz in der Suppe, wenn man den wichtigsten Tag im Leben fotografisch festhalten möchte.


    Die Anzahl der Anfragen diesbezüglich nimmt durch die Bekanntheit der Luftbildfotografie durch Drohnen auch stetig zu, aber die rechtlichen Anforderungen werden immer härter.
  • der Eigentümer der Location muss uns eine Genehmigung für die Aufnahmen erteilen
  • ihre Hochzeitsgäste müssen über die Aufnahmen informiert sein und zustimmen (am besten mit einer Unterschriftsliste)
  • sind fremde Gäste auf dem Schloss oder der Burg, dann müssen die Aufnahmen so erfolgen, dass diese Gäste nicht gestört werden oder auf den Aufnahmen erscheinen
  • Aufnahmen in Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Flughäfen sind nur mit Sondergenehmigungen zu realisieren
  • das Überfliegen von Bundesstrassen, Wasserstrassen oder Bahnlinien ist verboten und ein entsprechender Sicherheitsabstand ist einzuhalten
  • der Betrieb von Drohnen in der Nähe von Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten ist verboten